Auf dem besten Weg zum optimalen Financial Planning begleiten wir Sie durch die Erstellung eines privaten Finanzplanes. Am Anfang jedes privaten Finanzplanes steht die systematische Analyse der Lebensumstände und Vermögensverhältnisse. Die eigentliche Arbeit besteht dann in der Erarbeitung eines Risikoprofils, das auch alle Erwartungen für Vorsorge und Alterssicherung enthält. In diesem „Finanzgutachten“ werden alle wichtigen Aspekte zum Thema Geld berücksichtigt:
Ziele und Risikobereitschaft
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
sowie deren Struktur
Einnahmen und Ausgaben und die
sich daraus ergebende Liquidität
Steuerliche und rechtliche Faktoren der
privaten Finanzen und Anlagen
Zusammenspiel all dieser Aspekte
und die zukünftige Entwicklung
Private Nachfolgeplanung
Optimierungsvorschläge Ihrer
persönlichen finanziellen Situation
Finanzplanung auf höchstem Qualitätsniveau
Mit dem Titel Certified Financial Planner (CFP®) sind eine spezielle Ausbildung und besondere Erfahrung verbunden. Fundierte Kenntnisse bei Finanzprodukten, Immobilien, Vorsorgemanagement und Nachfolgeplanung sowie Steuern und Recht sind Voraussetzung. Diese werden durch ständige, verbindliche Weiterbildung auf höchstem Niveau gehalten. Zudem verpflichtet sich der CFP® zur Einhaltung der Berufsgrundsätze. Für strittige Fragen gibt es ein eigenes Ehren- und Schiedsgericht.
Das international anerkannte Zertifikat für
Finanzplaner garantiert Ihnen eine der höchsten Qualitätsstufen, die die Finanzberatung gegenwärtig
zu bieten hat. Damit erfüllt der CFP® schon heute
eine vom Staat beabsichtigte Qualitätsanforderung
für Berater.
Ingrid Otten
Geschäftsführerin
© FPO Finanzplanung & Honorarberatung Oldenburg GmbH · Westerstraße 10 · 27793 Wildeshausen · Fon: 0 44 31/74 84 2-0 · E-Mail: info@fpo-gmbh.de
Als vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Gonçalves + Spee Asset Management AG, Königsallee 70, 40212 Düsseldorf, bieten wir folgende Finanzdienstleistungen an: Anlageberatung § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, Anlagevermittlung § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG, Abschlussvermittlung § 1 Abs, 1 a Nr. 2 KWG. Die Gonçalves + Spee Asset Management AG verfügt über die entsprechenden Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen http://www.gsam-ag.de/index.php?pid=13.